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   BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65   

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https://dejure.org/1967,4707
BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,4707)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1967 - V ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,4707)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1967 - V ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,4707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines Ankaufsrechts zur Sicherung eines Darlehns - Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim sittenwidrigen Rechtsgeschäft - Ausnutzen der Unerfahrenheit oder einer Notlage des Vertragspartners - Subjektive Voraussetzungen beim ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65
    Die Nichterhebung des Beweises ist zudem in der Berufungsinstanz nicht ausdrücklich gerügt worden (BGHZ 35, 103).
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

    Auszug aus BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65
    Die Frage, ob ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB vorliegt, ist nach den Umständen zu beurteilen, die zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts bestehen (Urteil des Senats vom 8. März 1966, V ZR 62/64, S. 22, WM 1966, 585, 589 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.05.1963 - V ZR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65
    Die von der Revision im einzelnen aufgeführten Umstände, die nach der bedenkenfreien Auffassung des Berufungsgerichts zur Annahme einer Notlage im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB nicht ausreichen, sind auch nicht derart, daß aus ihnen eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten zu folgern wäre (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1963 - V ZR 12/62 S. 6) und das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig Denkenden verstoßen würde (vgl. BGH NJW 1951, 397).
  • BGH, 30.01.1963 - V ZR 78/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.01.1967 - V ZR 90/65
    Diese Rüge ist schon deshalb unbegründet, weil auch die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erfordert (Urteil des Senats vom 30. Januar 1963 V ZR 78/61 S. 15), ein solches aber, wie bereits ausgeführt, von dem Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß verneint worden ist.
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